
Träger öffentlicher Belange (TÖB)Die Gelegenheit zur Mitgestaltung aus ihrem jeweils zu vertretenden Fachgebiet muss Trägern öffentlicher Belange (TÖB) gegeben werden. Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindebehörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer...
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